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   BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 27.80   

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BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 27.80 (https://dejure.org/1980,1784)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.1980 - 6 C 27.80 (https://dejure.org/1980,1784)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 1980 - 6 C 27.80 (https://dejure.org/1980,1784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Studenten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Berücksichtigung des gesamten Revisionsvorbringens in der neuen Verhandlung durch das Verwaltungsgericht - Angabe von Gründen in überzeugender Weise durch das Verwaltungsgericht hinsichtlich dessen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.06.1980 - 6 C 113.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 27.80
    Sie ist dem Verfahrensrecht zuzuordnen (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88] und vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 -).

    Wie der Senat in dem erwähnten Urteil vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 - anläßlich der Aufhebung eines nicht den Anforderungen an eine gesetzesgemäße Begründung genügenden Urteils des Verwaltungsgerichts Münster ausgeführt hat, müssen diese tragenden Gründe nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO im Urteil unbedingt angeführt werden.

    Von der Möglichkeit, die Sache an eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts zurückzuverweisen, hat der Senat keinen Gebrauch gemacht, da er jedenfalls bei einem Urteil der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster eine ähnliche nicht den Anforderungen des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO entsprechende Urteilsbegründung festgestellt hat (vgl. Urteil vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 -).

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 27.80
    Sie ist dem Verfahrensrecht zuzuordnen (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88] und vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 -).

    Wie der Senat in seinem schon erwähnten Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - näher dargetan hat, muß das Verwaltungsgericht in Kriegsdienstverweigerungssachen erkennen lassen, welchen Umständen es einen Aussagewert im Hinblick auf die Gewissensentscheidung zugemessen hat und aus welchen Gründen; als maßgebende Umstände kommen insbesondere die persönliche Entwicklung des Wehrpflichtigen, die Einflüsse, denen er ausgesetzt war, sein bisheriges Verhalten und die Beweggründe seiner Entscheidungsbildung in Betracht.

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 27.80
    Das Gericht hätte mindestens klarstellen müssen, inwiefern sich die Auffassung des Klägers vom Gewissensbegriff im Gegensatz zu den hierzu von der Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) entwickelten Grundsätzen befindet.
  • BVerwG, 20.06.1984 - 6 C 110.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteilsgrundlage - Beweiswürdigung -

    Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 61, 365 sowie in dem von der Revision erwähnten Urteil vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 -) entschieden hat, muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in diesen Fällen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind.
  • BVerwG, 10.09.1984 - 6 C 7.82

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 61, 365 sowie das von der Revision angeführte Urteil vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in diesen Fällen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als such für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 193.80
    Die erwähnte Regelung des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO verpflichtet das Verwaltungsgericht, in den Entscheidungsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Urteilsausspruch als erfüllt anzusehen (vgl. Urteile vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 - und vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 -).
  • BVerwG, 05.07.1984 - 6 B 17.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht ohne Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO in ausreichender Weise die Gründe angegeben, die für seine Überzeugungsbildung auf Grund der Bekundungen des Klägers und der sonstigen Umstände des Einzelfalls leitend gewesen sind; es hat sich dabei an die von dem beschließenden Senat entwickelten Grundsätze (vgl. Urteil vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 - sowie BVerwGE 61, 365) gehalten.
  • BVerwG, 21.01.1981 - 6 C 173.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Unzureichende

    Wie der Senat in dem erwähnten Urteil vom 6. Juni 1960 sowie in dem Urteil vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 - anläßlich der Aufhebung von nicht den Anforderungen an eine gesetzesgemäße Begründung genügenden Urteilen des Verwaltungsgerichts Münster ausgeführt hat, müssen diese tragenden Gründe nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO im Urteil unbedingt angeführt werden.
  • BVerwG, 15.07.1982 - 6 B 43.82

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie ausschließlich einen Verfahrensmangel rügt (vgl. Urteile vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 - und vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 -) und weil gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel ausschließlich mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden können; auch eine Umdeutung der Nichtzulassungsbeschwerde in eine Verfahrensrevision kommt nicht in Betracht (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 200.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 39]; aus jüngerer Zeit Beschlüsse vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - und vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 161.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Unzureichenden

    Wie der Senat anläßlich der Aufhebung von Urteilen des Verwaltungsgerichts Münster näher ausgeführt hat (vgl. Urteile vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 - und 15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 -), müssen nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO in einem Urteil die Gründe angegeben werden, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 137.80

    Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst an der Waffe

    Diese Rüge ist dem Verfahrensrecht zuzuordnen (vgl. Urteil vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 04.11.1981 - 6 C 229.80

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung - Verstoß

    Wie der Senat anläßlich der Aufhebung von Urteilen des Verwaltungsgerichts Münster näher ausgeführt hat (vgl. Urteile vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 -, 15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 - und 21. Januar 1981 - BVerwG 6 C 173.80 -), verpflichtet die Regelung des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO das Gericht, in den Urteilsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die Voraussetzungen für seine Entscheidung als erfüllt anzusehen.
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 123.80

    Anforderungen an eine Urteilsbegründung in Kriegsdienstverweigerungssachen -

    Wie der Senat anläßlich der Aufhebung von Urteilen des Verwaltungsgerichts Münster näher ausgeführt hat (vgl.Urteile vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 - und15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 -), müssen nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO in einem Urteil die Gründe angegeben werden, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
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